Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Hier gilt Versicherungspflicht, insbesondere für Beschäftigte, Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u.a.), Studenten und deren Familienangehörigen (siehe auch Familienversicherung).
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, insbesondere für Selbständig Tätige, Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Personen nach endender Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.). Siehe auch §§ 5, 9 und 10 des fünften Sozialgesetzbuches).
Sofern keine vorherige Pflichtversicherung bestand, können Selbständig Tätige, Beamte oder Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger nicht der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass die beiden zuletzt genannten Versicherungskarten zu Abrechnungszwecken von einer gewählten Krankenkasse erhalten. Dies aus Steuer- und nicht aus Versicherungsmitteln bezahlt.